ERSTINFORMATION

Dr. Christian Saba, ansässig in Bonn, ist gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Versicherungsmakler zugelassen und gemäß § 11a GewO unter der Registernummer D-OQ41-GEYFT-46 im Vermittlerregister eingetragen.

Dr. Christian Saba ist zudem gemäß § 34f GewO unter der Registernummer D-F-110-159M-30 als Finanzanlangenvermittler zugelassen und vermittelt in Deutschland offene Investmentfonds.

Es bestehen keine Beteiligungen an Versicherern oder deren Muttergesellschaften.

Dr. Christian Saba verfügt über eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festpreis 0,20 €/Anruf; mit abweichenden Preise aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (030) 20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach §11a GewO jederzeit veranlassen.

Informationen zu Vergütung und Zahlungen Dritter in der Versicherungsvermittlung

Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an die Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit diesem vereinbart haben. Die Vergütung der Berater für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung bzw. ggfs. Bestandsübertragung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Courtage hinaus erhalten die Berater keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann an die Berater jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Alle Zuwendungen dürfen von dem Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Geltungsbereich der Erlaubnis zur Finanzanlagevermittlung

Die Erlaubnis gemäß § 34f GewO berechtigt zur Anlageberatung und zum Handel mit Anteilen an inländischen offenen Investmentfonds, offenen EU-Investmentfonds oder ausländischen offenen Investmentfonds, die nach dem deutschen Anlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO).

Informationen über Emittenten und Anbieter zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. §34f GewO zulässig ist.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter, Kostenausweise

Ihr Berater ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. §34f GewO kein Honorar oder sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben. Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produktes bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667,675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht. Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an Ihren Berater gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt. Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen erworbenen Finanzanlagen. Für einen auf Ihren Wunsch des Kunden mit dem Berater geschlossenen Beratungsvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Beratungsvertrages.

Vertragsinformationen

Ihr zuständiger Berater erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten des Beraters und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene punktuell erbrachte Dienstleistungen, die Pflichten des Beraters aus diesem Vertrag enden automatisch:
– bei der Anlageberatung mit Ihrer Anlageentscheidung
– bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme-/ablehnung. Eine nachvertragliche Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht. Der Berater nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von Ihnen empfohlenen oder vermittelten Finanzanlagen vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt ausschließlich Ihnen.

Emittenten- und Anbieterangebot

Gern stellt Dr. Christian Saba Ihnen auf Anfrage eine Auflistung der Vertragspartner im Bereich Finanzanlagenvermittlung zur Verfügung.

Kommunikationswege

Die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Berater bezüglich Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen kann persönlich, per Post, Telefon, E-Mail oder über soziale Medien und Messengerdienste (z. B. WhatsApp, Signal, Twitter, SMS usw.) erfolgen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Nach §18a FinVermV ist der Berater verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (z.B. Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Berater veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäfts führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu den Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Berater im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Aufklärung zu Interessenkonflikten

Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Der Berater hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen, über die Dr. Christian Saba Sie nachfolgend informieren möchten.

Interessenskonflikte können zwischen dem Berater/dessen Mitarbeiter und Kunden, aber auch zwischen den Kunden untereinander bestehen.

Interessenskonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • Aus dem eigenen Umsatzinteresse des Beraters am Absatz von Finanzanlagen (insbesondere bei der Anlageberatung oder etwaiger konzerneigener Produkte)
  • Beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen
  • Bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z.B. Abschluss-/Bestandsprovisionen/sonstige geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Anlagevermittlung für den Kunden
  • Durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater
  • Durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
  • Aus privaten Investmentgeschäften von Mitarbeitern und Beratern
  • Aus Beziehungen zu Emittenten oder Kunden
  • Aus Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden

Interessenskonflikte können dazu führen, dass der Berater nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde ggf. einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt der Berater für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.

Im Einzelnen wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:

Art des InteressenkonfliktsMaßnahme(n) zur Linderung des Interessenkonflikts
Eigenes Umsatzinteresse an Anlageprodukten. Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung
. Unterlassen von Vertriebsvorgaben
. Softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben
. Regelmäßige Schulungen
Zusammentreffen mehrerer KundenaufträgeBearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs
Zuwendungen von oder an Dritte. Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annahme/Gewährung von Zuwendungen
. Ex ante und ex post-Kostenausweis an den Kunden
. Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von bzw. an Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen
Erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater. Keine erfolgsbezogene Vergütung
. Unterlassen von Vertriebsvorgaben
. Einrichten und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter
Erlangung von nicht öffentlich bekannten Informationen. Errichtung von Informationsbarrieren
. Regelmäßige Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte
Beziehung zu Produktgebern. Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen
. Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte
. Informationsbarrieren
Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden. Errichtung von Informationsbarrieren
. Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte
. Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen

Trotz der aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte kann nicht garantiert werden, dass Ihre Interessen in jedem Fall gewahrt werden. Es gibt außerdem Fälle, bei denen die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird.

Auf die folgenden Punkte möchte Dr. Christian Saba Sie insbesondere hinweisen:
Beim Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Berater branchenüblich entgeltliche Zuwendungen von Dritten, siehe oben. Weitergehende Informationen können Sie auch den ex ante und ex post Kostenausweisen entnehmen. Detaillierte Informationen zu erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie außerdem auf Wunsch beim Berater erfragen. Darüber hinaus erhalten der Berater und seine Vermittler branchenübliche, unentgeltliche, geringfügige Zuwendungen wie beispielsweise Verkaufs- und Informationsmaterial, Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, Bewirtungen im Rahmen der sozial üblichen Kontaktpflege, technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und Verbreitungssysteme.

Auf Wunsch erhalten Sie gerne nähere Informationen zu den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Unser Bestreben ist stets Ihnen leistungsfähigen und Ihrem Bedarf entsprechenden Versicherungsschutz und Anlageprodukte zu vermitteln. Sollte es bei aller Sorgfalt doch einmal zu Fehlern kommen, bittet Dr. Christian Saba Sie, sich direkt an ihn zu wenden.

Sofern Sie mit den Dienstleistungen von Dr. Christian Saba einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stelle als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
E-mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Email: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Alternative Streitbeilegung

Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden;

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
E-mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn (www.bafin.de).

Haftungsrechtliche Grundlagen

Die von Dr. Christian Saba vorgenommenen Auswertungen, Analysen und Empfehlungen des Antragstellers basieren auf den vom ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dr. Christian Saba weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige oder fehlende Angaben oder Unterlagen zu Fehlern führen können, für die von ihm keine Haftung übernommen wird. Grundlage der Beratung sind die am Tag der Beratung geltenden steuerlichen oder gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Für zukünftige Veränderungen in der Rechtsprechung, Steuergesetzgebung oder deren Anwendung in der Verwaltung und den damit verbundenen Abweichungen zu den von dem Unterzeichner getroffenen Aussagen kann keine Haftung übernommen werden.